Rechtlicher Hinweis


Stevia-Pura-Produkte der STEVIA GROUP erfüllen in Bezug auf Reinheit und Belastung alle Anforderungen die an Lebensmittel gestellt werden. Die Grenzwerte von Pflanzenschutzmittel-rückständen in Stevia-Blättern der STEVIA GROUP werden gemäß § 35 LMBG L 00.00-34 und Tabelle 1 ph.eur. (Europäisches Arzneibuch) 2005, Kap. 2.8.13 eingehalten.

Stevia-Pura Produkte sind für den Export außerhalb der EU uneingeschränkt als Süßungsmittel zugelassen. In Kanada, den USA gelten Sie als Nahrungsergänzungsmittel bzw. Diatry Supplement.

Innerhalb der EU ist Stevia nicht als Lebensmittel zugelassen. Die Stevia Produkte verkaufen wir deshalb nur als Dentalpflege- und als Kosmetikgrundstoff. Mit Abschluss eines Kaufvertrages bestätigen Sie, dass wir Sie auf die Nutzungseinschränkung und den Status von Stevia innerhalb der EU hingewiesen haben, und auch diesen Teil unserer AGB gelesen, verstanden und ohne jedweden Widerspruch oder Einschränkung akzeptieren. Stevia-Group übernimmt keinerlei Haftung bei unsachgemäßem Gebrauch.

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