Europäischer Gerichtshof fällt Urteil über Stevia als Zuckerersatz
Europäischer Gerichtshof fällt Urteil über Stevia als Zuckerersatz - 14.04.2011
Kalorienfrei, sehr Süß und natürlich ist Stevia, eine kleine Pflanze die aus Paraguay stammt. Fast überall auf der Welt wird Stevia zum süßen von Speisen und Getränken verwendet nur in der EU, mit Ausnahme von Frankreich, nicht. Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass in Teemischungen getrocknete Stevia-Blätter enthalten sein dürfen.
Michael Tietz, Geschäftsführer der STEVIA GROUP in Köln
"Dies ist ein Meilenstein für Stevia in Europa. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute mit seiner Grundsatzentscheidung den Weg für Stevia-Blätter in Teemischungen frei gemacht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss nun endgültig entscheiden, ob er Stevia als süßen Blattzusatz erlaubt.
In Australien, Brasilien, Japan oder den USA, überall darf Stevia schon zum süßen verwendet werden. Die europäische Lebensmittel- und Getränkebranche wartet seit langem auf die Zulassung der extrahierten Inhaltsstoffe von Stevia. Diese sind bis zu 400 Mal süßer als Zucker und kalorienfrei.
Eine Zulassung für Stevia Extrakte wird Ende 2011 erwartet. Das wird für neue Impulse in der Rezepturentwicklung der Lebensmittel- und Getränkeindustrie als auch bei Diabetikern und Verbrauchern die sich kalorienarm ernähren möchten geben. Die Vorteile sind vielfältig und es ist ein natürliches Produkt. Steviapura Produkte gibt es in flüssiger Form, als Tabs und als Extrakt. "
Hier können Sie das Urteil des EuGH vom 14.04.2011 lesen.
Kalorienfrei, sehr Süß und natürlich ist Stevia, eine kleine Pflanze die aus Paraguay stammt. Fast überall auf der Welt wird Stevia zum süßen von Speisen und Getränken verwendet nur in der EU, mit Ausnahme von Frankreich, nicht. Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass in Teemischungen getrocknete Stevia-Blätter enthalten sein dürfen.
Michael Tietz, Geschäftsführer der STEVIA GROUP in Köln
"Dies ist ein Meilenstein für Stevia in Europa. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute mit seiner Grundsatzentscheidung den Weg für Stevia-Blätter in Teemischungen frei gemacht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss nun endgültig entscheiden, ob er Stevia als süßen Blattzusatz erlaubt.
In Australien, Brasilien, Japan oder den USA, überall darf Stevia schon zum süßen verwendet werden. Die europäische Lebensmittel- und Getränkebranche wartet seit langem auf die Zulassung der extrahierten Inhaltsstoffe von Stevia. Diese sind bis zu 400 Mal süßer als Zucker und kalorienfrei.
Eine Zulassung für Stevia Extrakte wird Ende 2011 erwartet. Das wird für neue Impulse in der Rezepturentwicklung der Lebensmittel- und Getränkeindustrie als auch bei Diabetikern und Verbrauchern die sich kalorienarm ernähren möchten geben. Die Vorteile sind vielfältig und es ist ein natürliches Produkt. Steviapura Produkte gibt es in flüssiger Form, als Tabs und als Extrakt. "
Hier können Sie das Urteil des EuGH vom 14.04.2011 lesen.
















